Pflegekosten
Kosten für häusliche Pflege & Kostenübernahme
Jeder Pflegebedürftige benötigt unterschiedliche Hilfen. Aufgrund dessen lassen sich der Umfang und damit auch die Kosten für die ambulante Pflege nicht pauschal nennen. Die Übernahme der Kosten für die häusliche Pflege erfolgt durch die zuständige Pflegekasse. Hierzu muss ein Antrag auf Pflegegrad gestellt werden und bei Erteilung eines Pflegegrades werden die Kosten jeweils nach Höhe des Pflegegrades übernommen. Bei Pflegegrad 1 erhält man nur die Betreuungskosten nach §45b. Die jeweiligen Beträge entnehmen Sie bitte nachfolgender Tabelle. Bei Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst kann der Pflegebedürftige Pflegesachleistungen beantragen. Wird er durch einen Angehörigen gepflegt hat er Anspruch auf Pflegegeld.
Wird die Versorgung durch Pflegekräfte und pflegende Angehörige geteilt können Versicherte im Rahmen der sogenannten Kombinationsleistung anteilig Pflegegeld und Pflegesachleistungen erhalten. Für privatversicherte Pflegebedürftige Menschen gilt: anstelle der Pflegesachleistung gilt die Kostenerstattung in der Höhe der sozialen Pflegeversicherung.
Ambulante Pflege mit Pflegegrad: Zuschüsse im Überblick
Die Tabelle veranschaulicht Ihnen die verschiedenen Leistungsansprüche, die Versicherten – je nach Pflegegrad – für ambulante Pflegeleistungen zustehen:
Pflegegrad | Pflegegeldleistung (bei Versorgung durch einen Angehörigen) |
Pflegesachleistung (bei Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst) |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | – | – |
Pflegegrad 2 | 332€ monatlich | 761€ monatlich |
Pflegegrad 3 | 573€ monatlich | 1432€ monatlich |
Pflegegrad 4 | 765€ monatlich | 1778€ monatlich |
Pflegegrad 5 | 947€ monatlich | 2200€ monatlich |
Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI je Pflegegrad
Pflegegrad 1 bis 5:
125 Euro (pro Monat)
Verhinderungspflege jährlich
Pflegegrad 2 bis 5:
1612 Euro
Voraussetzung: Pflegegrad seit mehr als 6 Monaten