Pflegekosten

Kosten für häusliche Pflege & Kostenübernahme

Jeder Pflegebedürftige benötigt unterschiedliche Hilfen. Aufgrund dessen lassen sich der Umfang und damit auch die Kosten für die ambulante Pflege nicht pauschal nennen. Die Übernahme der Kosten für die häusliche Pflege erfolgt durch die zuständige Pflegekasse. Hierzu muss ein Antrag auf Pflegegrad gestellt werden und bei Erteilung eines Pflegegrades werden die Kosten jeweils nach Höhe des Pflegegrades übernommen. Bei Pflegegrad 1 erhält man nur die Betreuungskosten nach §45b. Die jeweiligen Beträge entnehmen Sie bitte nachfolgender Tabelle. Bei Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst kann der Pflegebedürftige Pflegesachleistungen beantragen. Wird er durch einen Angehörigen gepflegt hat er Anspruch auf Pflegegeld.

Wird die Versorgung durch Pflegekräfte und pflegende Angehörige geteilt können Versicherte im Rahmen der sogenannten Kombinationsleistung anteilig Pflegegeld und Pflegesachleistungen erhalten. Für privatversicherte Pflegebedürftige Menschen gilt: anstelle der Pflegesachleistung gilt die Kostenerstattung in der Höhe der sozialen Pflegeversicherung.

Ambulante Pflege mit Pflegegrad: Zuschüsse im Überblick

Die Tabelle veranschaulicht Ihnen die verschiedenen Leistungsansprüche, die Versicherten – je nach Pflegegrad – für ambulante Pflegeleistungen zustehen:

Pflegegrad Pflegegeldleistung
(bei Versorgung durch einen Angehörigen)
Pflegesachleistung
(bei Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst)
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 347€ monatlich 796€ monatlich
Pflegegrad 3 599€ monatlich 1497€ monatlich
Pflegegrad 4 800€ monatlich 1859€ monatlich
Pflegegrad 5 990€ monatlich 2299€ monatlich

Stand 01/2025

Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI je Pflegegrad

Pflegegrad 1 bis 5:
131 Euro (pro Monat)

Verhinderungspflege jährlich

Pflegegrad 2 bis 5:
1685 Euro
Voraussetzung: Pflegegrad seit mehr als 6 Monaten