Unsere Leistungen

Grundpflege

Nach §36 SGB XI – Leistungen der Pflegekasse wie z.B.:

  • Große Grundpflege (Duschen, Baden, Ganzkörperwaschung)
  • Kleine Körperpflege
  • Transfer (z.B.: vom Bett in den Rollstuhl)
  • Hilfe bei Ausscheidung
  • Mobilisation
  • Waschen, Bügeln, Reinigen, uvm.

Behandlungspflege

Nach SGB V über die zuständige Krankenkasse

  • Blutzuckerkontrollen
  • Injektionen
  • Kompressionsstrümpfe- und Verbände
  • Medikamente richten und verabreichen
  • Wundversorgung uvm.

Diese Leistungen müssen ärztlich verordnet werden, die Kosten trägt größtenteils die Krankenkasse.

Beratungseinsätze

Nach §37.3 SGB XI für Pflegegeldempfänger.
Pflegebedürftige, die zuhause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen nach § 37 Absatz 3 SGB XI in regelmäßigen Abständen ( bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich) eine Beratung zur Pflege durchführen lassen.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45bSGB XI

Sie benötigen Unterstützung im Alltag? Bei der Haushaltsführung, der Reinigung Ihrer Wohnung oder beim wöchentlichen Einkauf?
Der Betreuungs- und Entlastungsbetrag von 125,– € monatlich steht Ihnen ab Pflegegrad 1 zu, um Ihre Angehörigen und sich selbst zu entlasten. Gerne beraten wir Sie hierzu.

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI

Sie werden durch Angehörige oder andere Personen gepflegt und diese Personen sind verhindert? Ihnen stehen jährlich 1.612,– Verhinderungspflege zu, die Sie stundenweise oder für einen bestimmten Zeitraum verwenden können. Zusätzlich können Sie anteilmäßig mit bis zu 806,– Kurzzeitpflege beanspruchen, wenn Sie sich sicher sind, nicht in Kurzzeitpflege stationär zu gehen. Wir unterstützen Sie hier gerne. (Verhinderungspflege muss jährlich neu beantragt werden).

Mögliche Hilfestellungen:

  • Betreuung
  • Hilfe bei der Verrichtung täglich anfallender Arbeiten im Haushalt, z.B.: saugen, wischen, staubwischen, abwaschen, uvm.
  • Unterstützung beim Einkauf
  • Begleitung zu Ärzten uvm.
  • Hilfe bei Antragstellungen aller Art im Pflegebereich
  • Rufbereitschaft
  • 7 Tage die Woche – 24 Std. am Tag sind wir im Notfall für Sie erreichbar